Alle Arbeiter/Arbeiterinnen, Angestellte, Teilzeitbeschäftigte, Präsenzdiener/Zivildiener, Lehrlinge, Ferialarbeiter/innen, Pensionisten, Familien, Beeinträchtigte und andere.
Bereits beim ersten Telefonat erfahren Sie, ob ein Jahresausgleich Geld für Sie bringt. Fast immer ist ein Jahresausgleich möglich und Sie bekommen vom Finanzamt Geld zurück!
Der Jahresausgleich kann 5 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Bis Dezember 2020 noch für das Jahr 2015. Ab Jänner 2021 für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020.