Spezielle Fragen zum Jahresausgleich durch den Jahresausgleich-Berater

1. Was mache ich, wenn ich Interesse an einer Abwicklung des Jahresausgleiches durch einen Jahresausgleich-Berater habe?

Sie rufen ganz einfach einen Jahresausgleich-Berater an und vereinbaren ein unverbindliches persönliches Gespräch. Der Jahresausgleich-Berater kommt zu Ihnen zum "Erstgespräch" und bespricht mit Ihnen den Ablauf und sagt Ihnen wie viel er für seine Arbeit verlangt. Das Erstgespräch ist kostenlos.

2.Wie ist der weitere Ablauf, wenn ich das Angebot des Jahresausgleich-Beraters annehme?

Sie erteilen dem Jahresausgleich-Berater die schriftliche Vollmacht zur Beratung und die Abfassung und Abgabe des Jahresausgleiches beim Finanzamt.

Sodann erfolgt vom Jahresausgleich-Berater die Aufnahme Ihrer persönlichen und steuerrelevanten Daten.

3. Wie lange dauert so ein Erstgespräch?

Erfahrungsgemäß dauert das Erstgespräch, selbst bei Jahresausgleichen für mehrere Jahre, höchstens eine Stunde.

4. Wie ist der weitere Ablauf?

Der Jahresausgleich-Berater erstellt in seinem Büro anhand Ihrer persönlichen und steuerrelevanten Daten den Jahresausgleich (die Jahresausgleiche) und gibt den Jahresausgleich (die Jahresausgleiche) beim Finanzamt ab.

5. Was passiert dann?

Nach Ausstellung aller Bescheide durch das Finanzamt vereinbart der Jahresausgleich-Berater mit Ihnen einen Termin für das Abschlussgespräch.

Im Abschlussgespräch erfolgt die Besprechung des Bescheides (der Bescheide), die daraus resultierende Steuergutschrift, und der Jahresausgleich-Berater händigt die Rechnung für seine Arbeit aus.

6. Wie lange dauert es, bis der Bescheid vom Finanzamt ausgestellt wird?

Das Finanzamt hat nach Abgabe des Antrages auf Jahresausgleich grundsätzlich
6 Monate Zeit zur Ausstellung des Bescheides.
In dem meisten Fällen ergeht der Bescheid aber innerhalb von wenigen Wochen, manchmal sogar innerhalb weniger Tage.

7. Wann muss ich die Rechnung für die Arbeit des Jahresausgleich-Beraters zahlen?

Die Rechnung ist erst fällig, wenn die gesamte Steuerrückzahlung vom Finanzamt auf Ihrem Bankkonto eingelangt ist.

8. Wie ist es, wenn ich möchte, dass der Jahresausgleich-Berater auch das nächste Mal mit mir den Jahresausgleich abwickelt?

Sie vereinbaren mit dem Jahresausgleich-Berater mündlich, ober bei Wunsch auch schriftlich, in welchen Intervallen der Jahresausgleich abgewickelt wird - z.B. Abwicklung jedes Jahres oder alle 2 Jahre.

9. Wie ist dann der Ablauf beim nächsten Jahresausgleich?

Der Jahresausgleich-Berater trägt Sorge für die zeitlich vereinbarte Abwicklung und nimmt mit Ihnen telefonisch Kontakt auf.

10. Wie kann ich die Vereinbarung mit dem Jahresausgleich-Berater beenden?

Die Vereinbarung kann jederzeit formlos (auch telefonisch) beendet werden. Ansonsten verlängert sich die Vereinbarung automatisch immer um ein Jahr.

11. Wie viel muss ich an den Jahresausgleich-Berater zahlen, wenn beim Jahresausgleich nichts herauskommt?

Wenn beim Jahresausgleich nichts herauskommt, müssen Sie auch nichts zahlen.

12. Kann ich auch einen Jahresausgleich-Berater außerhalb meines Wohnortes kontaktieren?

Ja, Sie können einen Jahresausgleich-Berater nach Ihren Wünschen wählen.

13. Welche Vorteile habe ich, wenn ich den Jahresausgleich-Berater mit der Abwicklung betraue?

  • Vorteil 1: Kein Risiko! Auf Antrag gibt es definitiv keine Steuernachzahlung. Und die Rechnung des Jahresausgleich-Beraters ist erst fällig, wenn das Finanzamt die gesamte Steuergutschrift auf Ihr Bankkonto ausbezahlt hat.
  • Vorteil 2: Sie haben Gewissheit, dass beim Jahresausgleich nichts vergessen wurde und alles richtig beantragt wurde.
  • Vorteil 3: Die Rechnung des Jahresausgleich-Beraters können Sie beim nächsten Jahresausgleich steuerlich abschreiben.