Allgemeine Fragen zum Jahresausgleich

1. Warum soll ich einen Jahresausgleich machen?

Beim Jahresausgleich werden die durch Lohnschwankungen verbundenen Steuerschwankungen ausgeglichen.

Daneben gibt es eine Vielzahl von Steuerabsetzbeträgen und Steuerfreibeträgen, die beim Jahresausgleich berücksichtigt werden können und zu einer Steuergutschrift führen.

 

Hierzu zählen zum Beispiel der Familienbonus, der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, die Ausgaben für 24-Stunden-Pflege zu Hause, und vieles mehr.

 

Jeder Fall ist individuell - kontaktieren Sie Ihren Jahresausgleichs-Berater!

2. Wer kann einen Jahresausgleich machen?

Alle Arbeiter/Arbeiterinnen - Angestellte - Teilzeitbeschäftigte - Präsenzdiener/Zivildiener - Lehrlinge - Ferialarbeiter/innen - Pensionisten -

Familien - Beeinträchtigte und andere.

3. Wie viele Österreicher machen den Jahresausgleich und wie viele machen keinen?

5,7 Millionen Österreicher können einen Jahresausgleich stellen. Nur 3,4 Millionen machen diesen und bekommen zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück. 2,3 Millionen machen keinen Jahresausgleich und verzichten damit auf (viel) Geld.

*Quelle: Salzburger Nachrichten, Bericht vom 11.03.2016 „Österreicher schenken dem Finanzamt Millionen“

4. Wie wird der Jahresausgleich noch genannt?

Gängige Bezeichnungen sind auch Arbeitnehmerveranlagung oder Steuerausgleich.

5. Warum machen 2,3 Millionen Österreicher keinen Jahresausgleich?

Die häufigsten Gründe sind:

  • Weil viele glauben, es kommt eh fast nichts heraus.
  • Weil viele glauben, es könnte zu einer Nachzahlung kommen.
  • Weil viele niemanden zur Seite haben, der sie fachmännisch berät und
    mit ihnen den Jahresausgleich abwickelt.

6. Wer darf eigentlich gewerblich einen Jahresausgleich abwickeln?

Bilanzbuchhalter nach BibuG und Personalverrechner nach BibuG (Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich) & Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater (Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreich)

7. Wie weit zurück kann ich einen Jahresausgleich beantragen?

Sie können den Jahresausgleich 5 Jahre zurück beantragen. Ab Jänner 2024 für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023.

8. Seit 2016 führt das Finanzamt in bestimmten Fällen die automatische Arbeitnehmerveranlagung durch.
Ist trotzdem ein Jahresausgleich notwendig und sinnvoll?

Ja! Sie sollten nicht nur für die letzten 5 Jahre, sondern auch weiterhin den Jahresausgleich machen, damit die Abschreibmöglichkeiten und eventuelle Absetzbeträge berücksichtigt werden können.

9. Ist auch für kleinere Einkommen unter 1000 Euro netto im Monat der Jahresausgleich sinnvoll?

Ja! Bei diesem Einkommen kann sich eine Steuergutschrift in Form der Negativsteuer ergeben und seit 2016 kann es auch hier zur automatischen Arbeitnehmerveranlagung kommen. Trotzdem sollten Sie auch bei diesen Einkommen weiterhin den Jahresausgleich machen (z.B. Berücksichtigung der Pendlerpauschale).

10. Wie ist der Antrag auf Jahresausgleich beim Finanzamt einzubringen?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal FinanzOnline der Finanzverwaltung.

11. Wie hoch kann die Steuergutschrift beim Jahresausgleich sein?

Die Steuergutschrift ist von Ihren persönlichen Abschreibmöglichkeiten und Ihren zustehenden Absetzbeträgen abhängig. Die durchschnittliche Steuergutschrift eines Österreichers beträgt pro Jahresausgleich und Jahr 565 Euro.

*Quelle: Salzburger Nachrichten, Bericht vom 11.03.2016 „Österreicher schenken dem Finanzamt Millionen“

12. Gibt es während des Jahres eine Frist bis wann der Jahresausgleich gemacht werden muss?

Nein! Der Jahresausgleich für die letzten 5 Jahre kann während des gesamten Kalenderjahres beim Finanzamt abgegeben werden.

13. Wann kann frühestens der Jahresausgleich für das Vorjahr beim Finanzamt abgegeben werden?

Die Jahreslohnzettel müssen vom Arbeitgeber bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt werden. Daher kann frühestens ab Anfang März der Jahresausgleich für das Vorjahr beantragt werden.

14. Kann es beim Jahresausgleich auch zu einer Nachzahlung kommen?

Beim Antrag auf Jahresausgleich kann es definitiv zu keiner Nachzahlung kommen. Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, kann der Antrag zurückgezogen werden.

15. Was ist eine Pflichtveranlagung?

Es kann vorkommen, dass man vom Finanzamt zur Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert wird.
Beispiel: Es bestanden zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig. In solchen Fällen spricht man von der Pflichtveranlagung und hier kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.